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Flächendeckende Ausweitung der 2G-Regelung (geimpft oder genesen)
Gilt für: Gastronomie*, dem Beherbergungswesen, Seil- und Bergbahnen, den Hochschulen, Bibliotheken und Archiven, zu außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung und infektiologisch vergleichbaren Bereichen, Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen und Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind. Ab 08.12.2021 auch für den Handel mit Ausnahme des täglichen Bedarfs.
Ausgenommen von 2G sind ungeimpfte minderjährige Schüler die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden und ungeimpfte Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. Darüber hinaus auch noch nicht eingeschulte Kinder. Groß- und Einzelhandel, medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen und Prüfungen sind ebenfalls ansgenommen.
Minderjährige Schüler sind auch während der Ferienzeiten von 2G-Erfordernissen befreit.
Geschäftsreisende dürfen aus zwingend erforderlichen und unauffschiebbaren gründen unter 3G plus-Erfordernissen untergebracht werden (PCR-Test bei Anreise).